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fjt_826455 - BOURGOGNE (ÉTATS DE ...) Jeton AR 27, réconciliation de la régente avec la Cour 1619

BOURGOGNE (ÉTATS DE ...) Jeton AR 27, réconciliation de la régente avec la Cour SS
250.00 €
Menge
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Type : Jeton AR 27, réconciliation de la régente avec la Cour
Datum: 1619
Metall : Silber
Durchmesser : 27 mm
Stempelstellung : 6 h.
Gewicht : 6,15 g.
Rand lisse
Seltenheitsgrad : R2
Kommentare zum Erhaltungszustand:
patine bleutée
N° im Nachschlagewerk :

Vorderseite


Titulatur der Vorderseite * SALVS. POP. SVPR. LEX. ESTO.
Beschreibung Vorderseite Armes de Bourgogne dans une couronne formée de deux branches de laurier.
Übersetzung der Vorderseite (Que la Loi soit le recours suprême du peuple).

Rückseite


Titulatur der Rückseite * ALTER. OPE. ALTERVS *.
Beschreibung Rückseite Les rayons du soleil acquièrent une intensité plus grande en traversant une glace ; à l’exergue : .1619..

Historischer Hintergrund


BOURGOGNE (ÉTATS DE ...)

Die Stände von Burgund waren Gegenstand mehrerer Studien: Rossignol im Jahr 1851; Preux in der ASFN im Jahr 1867 und Fontenay, Manuel de l'amateur de tokens, 1854, aus dem wir viele Beschreibungen von Token sowie die folgenden Kommentare übernehmen: „Die Staaten von Burgund stimmten für Steuern, Hilfen und Subventionen. Die Provinz regelte ihre Wirtschaftsverwaltung in Generalversammlungen, und nach den Sitzungen oblag die Durchführung der Abstimmungen gewählten Generälen aus allen Reihen der Gesellschaft, deren Verhalten alle drei Jahre von besonderen und unabhängigen Kommissaren zensiert wurde.. Die Auserwählten sorgten für die Verteilung der Steuern, und dazu ernannten sie von Rechts wegen alle ihre Beamten, ordneten den öffentlichen Bau und die Reparatur der Hauptstraßen an, regelten die Aufstellung und Ausgaben der Milizen, führten die Liquidation der Stadien und die Rechtsprechung durch der Zuschüsse an der Saône und hielten in ihren Händen die wichtige Bewältigung der Überschwemmungen auf dem Salz, die ohne ihre Zustimmung nicht nach Burgund gebracht werden konnten. Die Einwohner wurden nicht außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs übersetzt. Die Staaten hatten das Recht, alle dem Land auferlegten Ämter aus ihren Finanzen zu erstatten; Der König konnte ohne Zustimmung der Provinz keine neuen schaffen, geschweige denn ohne deren Zustimmung über die Provinz verfügen. (. . . ) Ein paar Worte genügen, um einen Eindruck von der Organisation der Staaten Burgund zu vermitteln. Sie bestanden aus den drei gesellschaftlichen Stellungen bzw. den drei Gesellschaftsständen, dem Klerus, dem Adel und dem Dritten Stand. Das erste repräsentierte Weisheit, Erleuchtung und Freundlichkeit; das zweite: Stärke, Ruhm und Größe; der dritte, Industrie, Handel und Landwirtschaft. Etwas Gerechteres und Vollständigeres gibt es nicht. Die zahlenmäßige Ungleichheit der drei Orden verschwand zum Zeitpunkt der Abstimmung: Zum feierlichen Zeitpunkt der Entscheidung gab es nur drei Stimmen; und das des Dritten, das unbedeutend gewesen wäre, wenn wir nach Köpfen gezählt hätten, hatte die Macht, die Waage in die gewünschte Richtung zu kippen.. Die Vertretung der Befugnisse wurde durch die Anwesenheit der Gesandten des Herzogs und später der Gesandten Seiner Majestät in den Staaten vervollständigt. Die Auserwählten der ersten hatten die Aufgabe, in ganz besonderer Weise über die Interessen der herzoglichen Krone zu wachen und sie über alle Vorgänge in der Finanzverwaltung aufzuklären.. Unter dem monarchischen Regime verließ sich der König immer noch auf das Parlament, dessen Präsident bei der Eröffnung der Bundesstaaten sprach, um die Forderungen der Krone zu unterstützen; er hatte außerdem den Intendanten und den Gouverneur der Provinz; dann die Rechnungskammer, deren Meister mehr als jeder andere mit dem Umgang mit Wertmarken vertraut waren. Nach einer einmonatigen Sitzung überließ die Generalversammlung die Verwaltung des Landes für drei Jahre einer kleinen Versammlung oder Kammer gewählter Generäle, die sich ebenfalls aus den interessierten Elementen zusammensetzte, das heißt den drei Orden angehörte.. Der gewählte König, zwei Abgeordnete der Rechnungskammer, der Generalschatzmeister und der Intendant der Provinz hatten wie die beiden Staatssekretäre das Recht, für die Krone zu kandidieren, jedoch ohne beratende Stimme.. Der Elect of the Nobility war das einzige Wahlfach; diejenigen des Klerus und der Ränge kamen abwechselnd in die Kammer. Die Kirche stellte abwechselnd einen Bischof, manchmal einen Abt und manchmal einen Dekan der Provinz. Der Vertreter des Dritten Standes war nacheinander Bürgermeister einer der vierzehn im Riesenrad aufgeführten Städte; und privilegiert hatte dieser Orden immer noch seinen geborenen Präsidenten, den Bürgermeister von Dijon. Den Kleinstädten sowie den Domherren und Prioren wurde ihr Anteil an der Macht nicht entzogen, da in ihnen die meisten Alkaden rekrutiert wurden.. Die Alcades bildeten einen Zensurrat, der auch nach nützlichen Dingen suchte, die er dem Land anbieten konnte, und den Betrieb des Riesenrads überwachte.. Sie bildeten einen Obersten Rat, um die Provinz vor Fehlern, Nachlässigkeit, Böswilligkeit oder Ehrgeiz ihrer Verwalter zu schützen.. Kurz gesagt, der große Rat wurde vom kleinen beurteilt.

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