Vorderseite
Titulatur der Vorderseite LUD. XV. REX - CHRISTIANISS..
Beschreibung Vorderseite Buste de Louis XV à gauche [Feuardent n° 333], signature R. FILIUS cursive sous le buste.
Übersetzung der Vorderseite (Louis XV, roi très chrétien).
Rückseite
Titulatur der Rückseite LEX EST QVODCVMQ. NOTAMVS..
Beschreibung Rückseite Un gnomon ; à l’exergue en trois lignes : CONers DV ROY ET / NOTAIRES. / 1720..
Übersetzung der Rückseite (Est loi ce que nous rédigeons).
Historischer Hintergrund
NOTAIRES ROYAUX
Am Ende des Ancien Régime war der königliche Notar ein öffentlicher Beamter, der für die Ausarbeitung der Urkunden verantwortlich war, denen private Parteien einen Authentizitätscharakter verleihen wollten.. Nur Pariser Notare haben das Privileg, in ganz Frankreich zu praktizieren. Ein provinzieller königlicher Notar ist nur im Zuständigkeitsbereich des Gerichts zuständig, von dem er aufgenommen wurde (mindestens 25 Jahre alt und nach einer Untersuchung seines Lebens und seiner Sitten).. Ein Edikt vom Juli 1682 verpflichtete jeden zur Ausübung des Notariats, katholisch zu sein. Notare sind in Bruderschaften oder Gemeinschaften organisiert und genießen je nach Stadt ein unterschiedliches gesellschaftliches Ansehen.. Das Pariser Notariat ist mächtig und genießt den Schutz des Comptroller General of Finance (und entgeht somit den Formalitäten der Aktenkontrolle).. Einige Offiziere erwerben das adelende Amt des königlichen Sekretärs, um ihren gesellschaftlichen Aufstieg zu vollenden. Landnotare werden hingegen kaum berücksichtigt. In den Beschwerdeheften wird oft von unehrlichen und unfähigen Beamten die Rede! In den meisten Städten ist der Notar jedoch ein angesehener Notar, auch wenn sein Einkommen bescheiden ist.. Schließlich ist überall und ausnahmslos der Notar derjenige, der die Feder in der Hand hält. Er ist somit zugleich Schreiber, Sekretär der Einwohnergemeinden, Verwalter der Adelsfamilien usw.. J. -P. Poisson unterscheidet vier Hauptkategorien notarieller Urkunden unter dem Ancien Regime: 1) Urkunden im Zusammenhang mit dem Kreditrecht (Anleihen, Pachtverträge usw.). ); 2) sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten (Verkäufe, Börsen, Arbeitsverträge usw.. ); 3) Familienrecht (Eheverträge, Schenkungen, Testamente, Teilungen usw.). ); 4) Recht des Ancien Regime und Kirchenrecht (Zahlung von Renten, Glauben und Huldigung, religiöse Berufe, Inbesitznahme von Heilmitteln usw.. ). Bibliothek. : AUBENAS R. , „Studie über den provenzalischen Notar im Mittelalter und unter dem Ancien Régime“, Aix-en-Provence, 1931; GASTON J. , „Die Notargemeinschaft von Bordeaux, 1520-1791“, Bordeaux, 1913; STRING M. -F. , „Notare im Châtelet in Paris während der Herrschaft Ludwigs XIV. Institutionelle und soziale Studie“, Toulouse, 1992.