Vorderseite
Titulatur der Vorderseite LOVIS. XIIII. ROY. D. - .FR. ET. DE NAVARE.
Rückseite
Titulatur der Rückseite .NIL. NISI. CONSILIO..
Beschreibung Rückseite Écu de France couronné entouré des deux colliers des ordres du roi.
Übersetzung der Rückseite Rien sans le Conseil.
Historischer Hintergrund
CONSEIL DU ROI
Im Mittelalter beriet der König wichtige Angelegenheiten mit dem Hof, der sich aus großen Lehnsherren und kirchlichen Würdenträgern zusammensetzte. Aus diesem feudalen Hof des Königs (der „curia regis“) gingen nach und nach mehrere Institutionen hervor, darunter im 14. Jahrhundert das Parlament und die Rechnungskammer, dann unter Ludwig XI. der Große Rat, dessen Mitglieder vom König gewählt wurden.. Die Rolle des Beraters des Königs, der in diesem Rat sitzt, beschränkt sich nicht auf einfache Unterstützung bei der Verwaltung, sondern beinhaltet eine echte Beteiligung an den Angelegenheiten des Königreichs.. Im 14. und 15. Jahrhundert wurde dieser „Große Rat“ zum Regierungsrat, der für politische, administrative, finanzielle und juristische Angelegenheiten zuständig war.. Es besteht aus Prinzen von Blut und Adligen, Großbeamten der Krone und hohen Würdenträgern des Königreichs, die vom König ausgewählt wurden.. Im Jahr 1497 löste sich eine Gerichtsabteilung ab und erhielt den Namen „Großer Rat“, der für die Beurteilung kirchlicher Angelegenheiten und Zuständigkeitskonflikte zwischen den souveränen Gerichten zuständig war.. Im 16. Jahrhundert zwang die Komplexität der Angelegenheiten die Herrscher, den Königsrat in spezialisierte Abteilungen zu unterteilen: den Geschäftsrat für politische Fragen; der Rat der Parteien (oder Geheimrat) für die aktuellen Angelegenheiten der Justiz und Verwaltung; und der Staatsrat für die wichtigsten Angelegenheiten des Inneren und Äußeren. Erst unter der Herrschaft Ludwigs bis dreimal pro Woche im Kreise des Königs und der Staatsminister, um sich mit den wichtigsten Angelegenheiten des Königreichs zu befassen; der Council of Despatches für innere Angelegenheiten; der Finanzrat unter dem Vorsitz des Königs, dem der Rechnungsprüfer für Finanzen (für Fragen zum Haushalt, zur Größenverteilung usw.) angehört.. ); der Privatrat für Staats-, Finanz- und Direktionsfragen, unter Vorsitz des Königs oder des Kanzlers und bestehend aus etwa dreißig Staatsräten und etwa 80 Gerichtsvollziehern, um private Streitigkeiten beizulegen, Erlasse und Verordnungen des Königs vorzubereiten, Finanzangelegenheiten zu untersuchen und zu regeln Verwaltungsstreitigkeiten. Ausgewählte Bibliographie: BARBICHE, Bernard, „Die französischen Institutionen der französischen Monarchie in der Neuzeit“, Paris, 1999; BLUCHE, François, „Das alte Regime. Institutionen und Gesellschaft“, Paris, 1993; HAROUEL, Jean-Louis, BARBEY Jean, BOURNAZEL Éric, THIBAUT-PAYEN Jacqueline, „Geschichte der Institutionen von der Frankenzeit bis zur Revolution“, Paris, 1996.